Ihre Hausübergabe bei Schlierbach

Hausübergaben – Ihr Notar bei Schlierbach

Sie besitzen ein Haus, Wohnungen oder andere Immobilien und überlegen, diese etwa auf Ihre Kinder zu übergeben? Notar Mag. Franz Reitner ist für Sie da, wenn Sie eine Hausübergabe planen. Die Übertragung von Immobilien bringt eine Reihe von komplexen Fragestellungen mit sich. Es sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären, die auf diesen speziellen Fall zutreffen, Eigentumsverhältnisse müssen vorliegen und es stellt sich die Frage nach Gebühren und Steuern, die anfallen können. Als Ihr Partner für Hausübergaben in Schlierbach nehme ich mir Zeit für Ihre Anliegen und berate Sie persönlich.

 

Rufen Sie uns an, um Ihren Termin für eine Beratung zum Thema Übergabe von Häusern und Immobilien zu vereinbaren.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Hausübertragung klären

Bei einer Hausübergabe ist erst einmal zu klären, ob Sie die Immobilie ohne Gegenleistung übertragen möchten oder eine finanzielle einmalige oder laufende Abfindung anstreben. Diese drei Vorgehensweisen unterscheiden sich in den rechtlichen Vorgaben wesentlich. Bei einer Immobilienschenkung – Hausübergaben ohne Gegenleistung – sind bestimmte Wertgrenzen zu beachten, ab denen eine Meldung der Schenkung nötig ist. Im Falle von Immobilien wird diese Grenze fast immer überschritten. Bei einmaligem finanziellen Ausgleich handelt es sich um einen Verkauf, selbst wenn der Betrag im Verwandtschaftskreis ausgesprochen niedrig sein sollte. Bei laufend zu bezahlenden Beträgen (etwa monatlich) sind die Rahmenbedingungen einer Leibrente anzuwenden.

Vertrag bei Übergabe von Häusern

Bei der Hausübergabe geht es um Immobilien, daher ist in jedem Fall ein Vertrag nötig. Darüber hinaus muss die Grundbucheintragung auf den aktuellen Stand gebracht werden. Als Ihr Notar erstelle ich den Vertrag für Hausübergaben, egal ob es sich um Schenkungen, einen Verkauf oder die Übergabe gegen Leibrente handelt. Gerne berate ich Sie zu Ihren Fragen oder bin für Sie da, um Verträge zu prüfen, die Ihnen zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Vereinbaren Sie Ihren Termin in der Notariatskanzlei nahe Schlierbach. Auch die aktuelle Eintragung ins Grundbuch veranlasse ich den neuen Besitzverhältnissen entsprechend. 

Beratung bei Notar Mag. Franz Reitner

In meiner Kanzlei nahe Schlierbach nehme ich mir gerne Zeit für alle Ihre Fragen rund um die Hausübergabe. Welche Steuern oder Gebühren können anfallen? Handelt es sich um Hausübergaben, wenn ich Häuser oder Grundstücke testamentarisch vererbe? Welche Dienstbarkeiten oder Bestandsrechte sind im Grundbuch angeführt? Sind behördliche Genehmigungen einzuholen? Diese und mehr Fragen behandeln wir bei einem persönlichen Beratungsgespräch. Ich bin gerne für Ihre individuellen Anliegen da.

Rufen Sie uns aus Schlierbach an oder senden Sie uns ein E-Mail mit Ihren Anliegen. Wir bieten Ihnen einen zeitnahen, persönlichen Termin.

Ihr Team vom Notariat Kirchdorf Mag. Franz Reitner

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.